⚠️ Ab 01.01.2027 Pflicht

AU-Leitfaden 7

Was sich ändert – und was Werkstätten jetzt wissen und tun müssen

Was steckt hinter Leitfaden 7?

AVL DiTEST Counter 660 – Partikelanzahlmessgeraet fuer Leitfaden 7

Der AU-Leitfaden 7 überarbeitet die Grundlage der Abgasuntersuchung in Deutschland – umfassender, als viele Werkstätten erwarten. Die wichtigste Neuerung: Ab 01. Januar 2027 ist die Partikelanzahlmessung (PN-Messung) für alle Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge bei der AU verpflichtend. Zusätzlich entfallen herstellerspezifische Solldaten vollständig, die Regelkreisprüfung wird vereinfacht und die Fahrzeugauswahl funktioniert künftig grundlegend anders.

✓ Aktuell gültig
Leitfaden 6
bis 31. Dezember 2026
⚠ Ab sofort vorbereiten
Leitfaden 7
ab 01. Januar 2027
⚠️ Wichtig für Ihre Prüfstation: Ohne PTB-zugelassenes Partikelanzahlmessgerät darf ab 01.01.2027 keine AU an Euro 6/VI-Dieselfahrzeugen mehr durchgeführt werden. Die gute Nachricht: Bestehende MDS-Stationen können einfach mit dem Counter 660 nachgerüstet werden – kein Kompletttausch nötig.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

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PN-Messung Pflicht NEU

Für Euro 6/VI-Diesel wird die Partikelanzahlmessung bei der AU verpflichtend. Reine Trübungsmessung reicht dann nicht mehr.

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Solldaten entfallen

Herstellerspezifische Lambda-, Drehzahl- und Schließwinkel-Vorgaben werden vollständig abgeschafft. Kein teures Solldaten-Abo mehr nötig.

🚗

Neue Fahrzeugauswahl

Statt HSN/TSN: künftig Auswahl per Emissionscode, Fahrzeugklasse und Erstzulassungsdatum – schneller und fehlerfreier.

🔍

6 Prüfverfahren

Sechs einheitliche Verfahren ersetzen alle bisherigen Varianten – klarer, einfacher, einheitlicher für alle Fahrzeugtypen.

🔧

Nachrüstung möglich

AVL DiTEST MDS-Stationen (z. B. MDS 450 Slim) sind mit dem Counter 660 erweiterbar – kein Komplettaustausch erforderlich.

📅

Start: 01.01.2027

Starttermin vom ursprünglich geplanten Mitte 2026 auf Januar 2027 verschoben. Leitfaden 6 gilt noch bis 31.12.2026.

Häufige Fragen & Antworten

💡 Die wichtigsten Fragen zuerst

Leitfaden 7 bringt mehrere grundlegende Neuerungen für die Abgasuntersuchung:

  • PN-Messung wird Pflicht – für alle Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge muss künftig die Partikelanzahl gemessen werden. Reine Trübungsmessung ist nicht mehr ausreichend.
  • Herstellerspezifische Solldaten entfallen vollständig – keine fahrzeugspezifischen Vorgaben für Lambda, Drehzahl oder Schließwinkel mehr.
  • Vereinfachte Regelkreisprüfung – Lambda wird künftig zuerst im hohen Leerlauf, dann im Leerlauf gemessen. Schließwinkel und Zündzeitpunkt entfallen komplett.
  • Neue Fahrzeugauswahl – über Emissionscode, Fahrzeugklasse und Erstzulassungsdatum statt HSN/TSN.
  • Sechs einheitliche Prüfverfahren – alle Sonderfälle wurden darin integriert.

Leitfaden 7 tritt am 01. Januar 2027 in Kraft. Ursprünglich war die Einführung für Mitte 2026 geplant – der Termin wurde auf Anfang 2027 verschoben.

Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt Leitfaden 6 mit den bisherigen Herstellervorgaben weiterhin gültig.

✓ Hinweis zur Übergangsphase: Ältere Leitfäden (vor LF6) können auch nach Einführung von LF7 weiter genutzt werden – sofern die technischen Voraussetzungen für das jeweilige Verfahren erfüllt sind.
📋 Hintergrund zum AU-Leitfaden 7

Die Überarbeitung hat mehrere sachliche Gründe:

  • Fehlende Herstellerdaten: Fahrzeughersteller stellen seit Jahren keine messtechnisch verwertbaren Sollwerte für Lambda, Drehzahl oder Schließwinkel mehr bereit.
  • DAkkS-Audits: Bei Audits durch die Deutsche Akkreditierungsstelle werden herstellerspezifische Vorgaben zunehmend beanstandet, da sie nicht mehr den Anforderungen einer rückverfolgbaren Prüfung entsprechen.
  • Praxiserfahrung: Nach drei Jahren Erfahrung mit der Partikelmessung ermöglicht eine sachliche Neubewertung eine sinnvolle Vereinfachung der Verfahren.
  • Drehzahl nur Hilfsgröße: Die Motordrehzahl zeigt nur den Betriebszustand an – enge Toleranzvorgaben dafür sind technisch nicht notwendig.

Nein, das sind zwei verschiedene Dokumente:

  • Die AU-Richtlinie ist das gesetzliche Regelwerk, herausgegeben durch das Bundesministerium bzw. die zuständigen Behörden. Sie bildet die rechtliche Grundlage und bleibt mit LF7 unverändert.
  • Der Leitfaden ist das Anwendungsdokument des AU-Koordinierungsausschusses (AUKAS), das erklärt, wie die Richtlinie in der täglichen Prüfpraxis umzusetzen ist. Leitfaden 7 ersetzt dabei Leitfaden 6.
📅 Übergangsphase und gültige Leitfäden

Leitfaden 6 bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig – einschließlich der bisherigen Anwendung der Herstellervorgaben. Ab dem 01. Januar 2027 gilt Leitfaden 7.

Leitfäden, die noch vor Leitfaden 6 in Kraft waren, sind von der Umstellung nicht betroffen und dürfen weiter genutzt werden, sofern die technischen Systemvoraussetzungen dafür gegeben sind.

🔍 Geplante Änderungen im Leitfaden 7

Fahrzeughersteller stellen seit Jahren keine aktuellen, messtechnisch verwertbaren Sollwerte mehr bereit. Bei DAkkS-Audits werden diese Herstellervorgaben zunehmend beanstandet, weil sie den Anforderungen einer messtechnisch rückverfolgbaren Prüfung nicht mehr genügen.

Durch den Wegfall wird die AU einheitlicher, transparenter und weniger fehleranfällig. Für Werkstätten bedeutet das: Teure Solldaten-Abonnements entfallen weitgehend.

Die Motordrehzahl dient künftig nur noch als Hilfsgröße. Sie zeigt an, ob sich das Fahrzeug im richtigen Betriebszustand (Leerlauf bzw. hoher Leerlauf) befindet – mehr nicht.

Enge herstellerspezifische Drehzahltoleranzen sind technisch nicht erforderlich und mit LF7 nicht mehr Bestandteil der Prüfung. Das AU-Gerät muss lediglich erkennen, dass sich das Fahrzeug im Leerlauf oder hohen Leerlauf befindet.

Ab Leitfaden 7 gibt es genau sechs standardisierte Prüfverfahren. Alle bisherigen Sonderverfahren wurden darin integriert:

  1. O-Kat / U-Kat – Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator
  2. G-Kat – Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator
  3. G-Kat mit OBD – G-Kat-Fahrzeuge mit Onboard-Diagnose
  4. Trübung – Dieselfahrzeuge ohne OBD
  5. Trübung mit OBD – Dieselfahrzeuge mit OBD
  6. PN-Messung mit OBD – Euro 6/VI-Diesel NEU

Bei Motorrädern wird ab Leitfaden 7 die OBD-Diagnose ab Abgasnorm Euro 5+ in die AU einbezogen:

  • Motorräder mit Euro 5+ werden wie PKW über OBD geprüft, sofern eine OBD-Schnittstelle vorhanden ist
  • Ein separates Prüfverfahren nur für Motorräder entfällt – sie werden in die sechs standardisierten Verfahren integriert
  • Das vereinfacht die AU-Software, da weniger Sonderfälle behandelt werden müssen

Das Untersuchungsverfahren wird künftig über drei eindeutige Kriterien ausgewählt – nicht mehr primär über HSN/TSN-Kombinationen:

  • Emissionscode – z. B. E6, E5 oder E4, im Fahrzeugschein eingetragen
  • Fahrzeugklasse – PKW, leichtes Nutzfahrzeug, LKW, Motorrad usw.
  • Erstzulassungsdatum

Das macht die Zuordnung schneller, eindeutiger und verhindert Fehlzuordnungen durch veraltete oder fehlende HSN/TSN-Einträge in der Datenbank.

🔧 Auswirkungen auf bestehende Systeme und Abonnements

Da herstellerspezifische Solldaten mit Leitfaden 7 vollständig entfallen, werden AU-Solldaten-Datenbanken für Euro 6/VI-Fahrzeuge überflüssig. Viele Werkstätten zahlen heute monatlich für solche Updates – dieser Kostenpunkt entfällt ab 2027 oder reduziert sich erheblich.

Bestehende Abonnements laufen in der Regel bis zum Vertragsende weiter. Wir empfehlen, rechtzeitig beim AU-Systemanbieter nachzufragen, welche Leistungen ab 01.01.2027 noch benötigt werden.

Das hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab. Grundsätzlich gilt: Abonnements, die ausschließlich herstellerspezifische Solldaten für die AU beinhalten, werden mit LF7 nicht mehr benötigt.

Manche Anbieter bündeln jedoch AU-Solldaten mit allgemeinen Reparaturdaten oder Diagnoseinformationen – in diesen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung, was der Vertrag umfasst. Sprechen Sie bei Bedarf auch gerne uns an.

Alle AU-Hard- und Softwarehersteller sind verpflichtet, Leitfaden 7 rechtzeitig vor dem 01. Januar 2027 in ihren Systemen zu implementieren. AVL DiTEST wird die entsprechenden Software-Updates fristgerecht bereitstellen.

💡 Tipp von uns: Beim Kauf eines Counter 660 oder einer neuen AU-Station über Holitschke erhalten Sie das Leitfaden-7-Software-Update kostenfrei dazu. Sprechen Sie uns für ein Angebot an!
📱 Vorbereitung für Werkstätten

Unsere Empfehlung in fünf Schritten:

  1. Gerätecheck: Prüfen Sie, ob Ihr AU-Messgerät bereits PN-fähig ist oder nachgerüstet werden kann.
  2. Nachrüstung planen: Counter 660 rechtzeitig bestellen – nicht bis zum letzten Quartal 2026 warten.
  3. Software-Update sicherstellen: Das LF7-Update muss vor dem 01.01.2027 eingespielt sein.
  4. Mitarbeiter einweisen: Neues Prüfverfahren und geänderte Fahrzeugauswahl erklären.
  5. Beratung nutzen: Kontaktieren Sie uns – wir helfen bei Nachrüstung, Beschaffung und allem rund um LF7.

Die zuverlässigsten Informationsquellen für Werkstätten:

  • Holitschke Werkstattausrüstung – wir informieren unsere Kunden direkt über relevante Änderungen
  • AVL DiTEST – informiert über Software-Updates und Produktänderungen direkt an Anwender
  • Kfz-Innungen und Verbände – kommunizieren AUKAS-Veröffentlichungen an ihre Mitglieder
  • Technische Prüfdienste wie DEKRA und TÜV informieren Prüfstationen über Neuerungen

Die Lösung: AVL DiTEST Counter 660

Der AVL DiTEST Counter 660 ist das PTB-zugelassene Partikelanzahlmessgerät für die neuen Anforderungen nach Leitfaden 7. Er misst die Anzahl ultrafeiner Partikel im Dieselabgas präzise und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden.


Messprinzip: Advanced Diffusion Charging

Partikel im Abgasstrom werden elektrisch aufgeladen. Die entstehende Ladungsänderung wird gemessen – je mehr Partikel vorhanden sind, desto höher die Ladung. Hochpräzise, wartungsarm, ohne toxische Hilfsstoffe.

  • PTB-zugelassen – gültig für Deutschland, Schweiz, Niederlande
  • Keine toxischen Betriebsmittel – sicher und umweltfreundlich
  • Nachrüstbar an bestehende AVL DiTEST MDS-Stationen
  • ISO 17025-Kalibrierung im AVL DiTEST Labor
  • Keine Verbrauchsmaterialien – niedrige Betriebskosten
  • Zukunftssicher – auch für künftige Benzin-PN-Messung vorbereitet
  • AVL DiTEST DSS Integration – ein Interface für alle AU-Abläufe
  • Nulllufttest und smarte Testfunktionen integriert
AVL DiTEST MDS 450 Slim mit Counter 660

Jetzt nachrüsten und vorbereitet sein

Leitfaden 7 kommt am 01.01.2027 – wir sorgen dafür, dass Ihre Werkstatt rechtzeitig bereit ist. Ob Counter 660, Komplett-Bundle oder Beratung: Sprechen Sie uns einfach an.

AVL DiTEST Counter 660 MDS 450 Slim + Counter 660 Kontakt aufnehmen