Was sich ändert – und was Werkstätten jetzt wissen und tun müssen
Der AU-Leitfaden 7 überarbeitet die Grundlage der Abgasuntersuchung in Deutschland – umfassender, als viele Werkstätten erwarten. Die wichtigste Neuerung: Ab 01. Januar 2027 ist die Partikelanzahlmessung (PN-Messung) für alle Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge bei der AU verpflichtend. Zusätzlich entfallen herstellerspezifische Solldaten vollständig, die Regelkreisprüfung wird vereinfacht und die Fahrzeugauswahl funktioniert künftig grundlegend anders.
Für Euro 6/VI-Diesel wird die Partikelanzahlmessung bei der AU verpflichtend. Reine Trübungsmessung reicht dann nicht mehr.
Herstellerspezifische Lambda-, Drehzahl- und Schließwinkel-Vorgaben werden vollständig abgeschafft. Kein teures Solldaten-Abo mehr nötig.
Statt HSN/TSN: künftig Auswahl per Emissionscode, Fahrzeugklasse und Erstzulassungsdatum – schneller und fehlerfreier.
Sechs einheitliche Verfahren ersetzen alle bisherigen Varianten – klarer, einfacher, einheitlicher für alle Fahrzeugtypen.
AVL DiTEST MDS-Stationen (z. B. MDS 450 Slim) sind mit dem Counter 660 erweiterbar – kein Komplettaustausch erforderlich.
Starttermin vom ursprünglich geplanten Mitte 2026 auf Januar 2027 verschoben. Leitfaden 6 gilt noch bis 31.12.2026.
Leitfaden 7 bringt mehrere grundlegende Neuerungen für die Abgasuntersuchung:
Leitfaden 7 tritt am 01. Januar 2027 in Kraft. Ursprünglich war die Einführung für Mitte 2026 geplant – der Termin wurde auf Anfang 2027 verschoben.
Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt Leitfaden 6 mit den bisherigen Herstellervorgaben weiterhin gültig.
Die Überarbeitung hat mehrere sachliche Gründe:
Nein, das sind zwei verschiedene Dokumente:
Leitfaden 6 bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig – einschließlich der bisherigen Anwendung der Herstellervorgaben. Ab dem 01. Januar 2027 gilt Leitfaden 7.
Leitfäden, die noch vor Leitfaden 6 in Kraft waren, sind von der Umstellung nicht betroffen und dürfen weiter genutzt werden, sofern die technischen Systemvoraussetzungen dafür gegeben sind.
Fahrzeughersteller stellen seit Jahren keine aktuellen, messtechnisch verwertbaren Sollwerte mehr bereit. Bei DAkkS-Audits werden diese Herstellervorgaben zunehmend beanstandet, weil sie den Anforderungen einer messtechnisch rückverfolgbaren Prüfung nicht mehr genügen.
Durch den Wegfall wird die AU einheitlicher, transparenter und weniger fehleranfällig. Für Werkstätten bedeutet das: Teure Solldaten-Abonnements entfallen weitgehend.
Die Motordrehzahl dient künftig nur noch als Hilfsgröße. Sie zeigt an, ob sich das Fahrzeug im richtigen Betriebszustand (Leerlauf bzw. hoher Leerlauf) befindet – mehr nicht.
Enge herstellerspezifische Drehzahltoleranzen sind technisch nicht erforderlich und mit LF7 nicht mehr Bestandteil der Prüfung. Das AU-Gerät muss lediglich erkennen, dass sich das Fahrzeug im Leerlauf oder hohen Leerlauf befindet.
Ab Leitfaden 7 gibt es genau sechs standardisierte Prüfverfahren. Alle bisherigen Sonderverfahren wurden darin integriert:
Bei Motorrädern wird ab Leitfaden 7 die OBD-Diagnose ab Abgasnorm Euro 5+ in die AU einbezogen:
Das Untersuchungsverfahren wird künftig über drei eindeutige Kriterien ausgewählt – nicht mehr primär über HSN/TSN-Kombinationen:
Das macht die Zuordnung schneller, eindeutiger und verhindert Fehlzuordnungen durch veraltete oder fehlende HSN/TSN-Einträge in der Datenbank.
Da herstellerspezifische Solldaten mit Leitfaden 7 vollständig entfallen, werden AU-Solldaten-Datenbanken für Euro 6/VI-Fahrzeuge überflüssig. Viele Werkstätten zahlen heute monatlich für solche Updates – dieser Kostenpunkt entfällt ab 2027 oder reduziert sich erheblich.
Bestehende Abonnements laufen in der Regel bis zum Vertragsende weiter. Wir empfehlen, rechtzeitig beim AU-Systemanbieter nachzufragen, welche Leistungen ab 01.01.2027 noch benötigt werden.
Das hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab. Grundsätzlich gilt: Abonnements, die ausschließlich herstellerspezifische Solldaten für die AU beinhalten, werden mit LF7 nicht mehr benötigt.
Manche Anbieter bündeln jedoch AU-Solldaten mit allgemeinen Reparaturdaten oder Diagnoseinformationen – in diesen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung, was der Vertrag umfasst. Sprechen Sie bei Bedarf auch gerne uns an.
Alle AU-Hard- und Softwarehersteller sind verpflichtet, Leitfaden 7 rechtzeitig vor dem 01. Januar 2027 in ihren Systemen zu implementieren. AVL DiTEST wird die entsprechenden Software-Updates fristgerecht bereitstellen.
Unsere Empfehlung in fünf Schritten:
Die zuverlässigsten Informationsquellen für Werkstätten:
Der AVL DiTEST Counter 660 ist das PTB-zugelassene Partikelanzahlmessgerät für die neuen Anforderungen nach Leitfaden 7. Er misst die Anzahl ultrafeiner Partikel im Dieselabgas präzise und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden.
Messprinzip: Advanced Diffusion Charging
Partikel im Abgasstrom werden elektrisch aufgeladen. Die entstehende Ladungsänderung wird gemessen – je mehr Partikel vorhanden sind, desto höher die Ladung. Hochpräzise, wartungsarm, ohne toxische Hilfsstoffe.
Leitfaden 7 kommt am 01.01.2027 – wir sorgen dafür, dass Ihre Werkstatt rechtzeitig bereit ist. Ob Counter 660, Komplett-Bundle oder Beratung: Sprechen Sie uns einfach an.